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Aws Investitionsprämie – bis zu 14 % Zuschuss für Sie!

TopSolid

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Die österreichische Bundesregierung schafft mit der COVID-19 / aws Investitionsprämie Anreize für Unternehmensinvestitionen und somit Impulse für Wachstum.

Das Investitionsprämiengesetz ist mit 24. Juli 2020 in Kraft und beinhaltet folgende Thematiken:

  • Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen eines Unternehmens an österreichischen Standorten, für die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 die Förderung beantragt werden kann.
  • Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden.
  • Die Investitionsprämie beträgt grundsätzlich 7 % der Neuinvestitionen. Bei Neuinvestitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit und Life-Science wird die Investitionsprämie von 7 % auf 14 % verdoppelt.
  • Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
  • Gesetzliche Verankerung, dass Förderungen nach dem Investitionsprämiengesetz keine steuerpflichtigen Betriebseinnahmen darstellen und es auch zu keiner Aufwandskürzung kommt.
  • Als Förderungswerber kommen bestehende und neu gegründete Unternehmen aller Branchen und aller Größen infrage.
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01. September 2020

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